Mit der 29. Satzungsänderung im Punktemodell wird im Wesentlichen § 12 der Mustersatzung (MS) der AKA in einer auf die Belange der KZVK angepassten Form in die Kassensatzung transferiert.
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt die EU Vorgabe „Verification of Payee“. Bitte nutzen Sie künftig den Empfängernamen „KZVK VDD Koeln“ für Zahlungen an die KZVK.
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